01Worin unterscheiden sich große und kleine grüne Linsen?+
Es handelt sich um messbare Größenverteilungen, nicht nur um optische Beschreibungen. Der Vertrag sollte Sieböffnung, Methode und den mindestens zurückgehaltenen oder passierenden Anteil nennen.
02Sind grüne Linsen dasselbe wie „andere Linsen als rote“?+
Nicht zwingend. Eine offizielle Klasse kann auf der Keimblattfarbe beruhen, während eine Handelsanforderung an grüne Linsen zusätzlich von Samenschalenaussehen, Typ und Größe abhängen kann.
03Worin unterscheiden sich ganze und halbierte grüne Linsen?+
Bei ganzen Linsen bleiben beide Keimblätter verbunden. Bei halbierten Linsen wird die Samenschale entfernt und die Keimblätter werden getrennt; ganz geschälte Linsen sind entschält, bleiben aber verbunden.
04Können Kochverhalten und Farbstabilität spezifiziert werden?+
Ja, wenn sie handelsrelevant sind. Der Käufer sollte Probe, Zubereitungsmethode, Endpunkt und Annahmekriterium definieren, da die Ergebnisse vom Los und den Prüfbedingungen abhängen.
05Kann eine offizielle Qualitätsklasse geliefert werden?+
Eine benannte Qualitätsklasse kann nur angeboten werden, wenn sie für die Herkunft gilt und durch die vereinbarte Inspektion oder Bescheinigung belegt ist. Die Bezeichnung allein definiert möglicherweise Typ, Aussehen oder Größe nicht vollständig.
06Welche Verpackungsformate sind verfügbar?+
Die Verpackung wird je Angebot bestätigt. Käufer sollten Material, Inliner, Nettogewicht, Verschluss, Bedruckung, Palettierung und Anforderungen des Bestimmungsorts angeben.
07Ist ein Pflanzengesundheitszeugnis immer erforderlich?+
Nein. Die pflanzengesundheitsrechtlichen Vorschriften und die Einfuhrgenehmigung des Importlandes bestimmen, ob es erforderlich ist und welche amtlichen Erklärungen es enthalten muss.
08Welche Angaben werden für ein Angebot über grüne Linsen benötigt?+
Übermitteln Sie Typ, Präsentationsform, Größenmethode, Qualitätsklasse oder Spezifikation, Menge, Verpackung, Bestimmungsort, Incoterm, Versandzeitfenster und erforderliche Unterlagen.