Qualitätskontrolle & Handhabung
Jedes Annahmeergebnis dem vertraglich vereinbarten Material zuordnen.
Die Abnahme sollte nach einem vom Käufer freigegebenen Probenahme- und Prüfplan erfolgen, der von zugelassenen Terminals, Laboratorien oder Inspektionsstellen umgesetzt wird. Das Analysezertifikat sollte die betreffende Charge, Frachtpartie oder Beförderung eindeutig ausweisen und die vereinbarten Parameter, Einheiten, Bezugsgrundlagen und Verfahren angeben.
Die Kohlenwasserstoffzusammensetzung allein reicht unter Umständen nicht aus, um die Eignung für einen empfindlichen Prozess nachzuweisen. Wasser, Sauerstoff, Schwefelverbindungen, sauerstoffhaltige Verbindungen und andere Spurenstoffe erfordern gesonderte Verfahren, wenn der Käufer sie als kritisch einstuft. Produktidentität, Eignung des Behältersystems, Rückverfolgbarkeit und Inspektionsumfang werden vor Transportbeginn bestätigt.
- Schriftliche Spezifikation vor der Buchung freigegeben
- Ergebnisse der betreffenden Charge oder Frachtpartie zugeordnet
- Verfahren und Bezugsbasis für kritische Parameter angegeben
- Unabhängige Inspektion nur in Betracht gezogen, wenn sie zugelassen und sicher durchführbar ist



